Ticker zu den aktuellen Massnahmen
Schliessung der obligatorischen Schulen bleibt eine Option
Eine Schliessung der obligatorischen Schulen wie im Frühjahr steht bei Bund und Kantonen wieder zur Diskussion. Die neue Virusvariante habe die Ausgangslage grundlegend verändert, meinte Gesundheitsminister Berset.
Vergangenen Mittwoch hatte der Bundesrat die Kantone aufgefordert, zu prüfen, welche Massnahmen an den Schulen getroffen werden könnten. Schulen liegen in der Kompetenz der Kantone. Mit der neuen Variante des Coronavirus stehe auch eine Schliessung der obligatorischen Schulen zur Diskussion, sagte Berset.
Man warte nun auf eine Rückmeldung der Bildungsdirektionen. Laut Bundespräsident Guy Parmelin seien aber auch weitere Schutzmassnahmen an den obligatorischen Schulen als Zwischenschritt möglich.
Bei der Einschränkung der Kontakte geht der Bundesrat weit. Für eine fünfköpfige Familie bedeuten die neuen Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus ein Kontaktverbot. Diese Massnahme ist laut Bundesrat hart, aber absolut notwendig um eine "brutale dritte Welle" zu verhindern, wie Berset sagte. Er habe selbst drei Kinder.
Dass die Skigebiete offen bleiben, verteidigte Berset damit, dass der Sport im Freien betrieben werde und alle anderen Massnahmen schon sehr hart seien. Dass die Transportmittel problematisch sind, verneinte der Bundesrat nicht. "Das Skifahren kann aber nicht mit der Situation in den Läden verglichen werden."
Bundesrat tritt mit Masken hinter Schutzwänden vor die Medien
Ein ungewohntes Bild am Mittwoch im Bundesmedienzentrum in Bern: Mitglieder des Bundesrats haben wegen der Coronavirus-Pandemie erstmals ihre Medienkonferenz mit Schutzmasken im Gesicht und durch Schutzwände aus Plexiglas voneinander abgetrennt abgehalten.
Volkswirtschaftsminister Guy Parmelin trug eine blaue Hygienemaske, als er seine erste Medienkonferenz als neuer Bundespräsident eröffnete und drastische Verschärfungen der Massnahmen gegen das Virus ankündigte. Neben ihm auf dem Podium waren unter anderem auch Gesundheitsminister Alain Berset und Finanzminister Ueli Maurer maskiert.
Laut Parmelin ist nun Durchhaltewillen der Bevölkerung gefragt
Bundespräsident Guy Parmelin hat die neuen und drastischen Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus als alternativlos bezeichnet. "Jetzt haben wir noch die Möglichkeit, die Ausbreitung des mutierten Virus zu verhindern." Es brauche aber viel Durchhaltewillen.
In seiner ersten Rede vor den Medien als Bundespräsident rief Parmelin am Mittwoch die Bevölkerung zum Zusammenhalt auf. "Helfen Sie mit, diesen Weg zu gehen, nur gemeinsam schaffen wir das, als Einheit, als eine Schweiz."
Der Bundesrat sei sich bewusst, dass sich die Meinungen in der Bevölkerung stark unterschieden. Er suche stets den Weg, der von möglichst vielen Bürgern mitgetragen werde. "Wenn wir uns nun zerstreiten und uns nicht mehr an die Regeln halten, machen wir uns das Leben selber schwer."
Die Massnahmen sind laut Parmelin einschneidend und haben wirtschaftliche Konsequenzen. "Es war kein einfacher Entscheid." Es sei wichtig, die Unternehmen mit zusätzlichen Finanzhilfen zu unterstützen.
Parmelin: "Jetzt müssen wir einen kühlen Kopf bewahren"
Bundespräsident Guy Parmelin hat in seiner Rede vor den Medien auch die vielen Zuschriften erwähnt, die der Bundesrat und er persönlich zu hunderten erhalte. "Überall leiden die Leute, die Pandemie bestimmt das Leben." Es gelte aber, einen kühlen Kopf zu bewahren.
Es verstehe wütende Reaktionen in der Pandemie, sagte Parmelin am Mittwoch. Die Situation sei paradox: Die Zahlen seien leicht rückläufig, der Impfstart sei erfolgt - beides gute Nachrichten.
Das mutierte Virus bereite den Behörden aber Sorgen. "Es braucht nun ein zusätzliches Engagement der Bevölkerung, Disziplin im Alltag, aber auch Finanzhilfen für Betroffene, um den Wohlstand in der Schweiz in der Zukunft zu sichern."
Bundesrat rechnet mit starker dritter Welle im Februar
Wegen der Virusvariante aus Grossbritannien rechnet der Bundesrat mit einer starken dritten Welle im Februar. Die Welle werde ohne weitere Massnahmen stärker sein als die im Frühling oder die aktuelle Welle, sagte Gesundheitsminister Alain Berset.
Diese dritte Welle müsse abgeschwächt werden, sagte Berset. Deshalb seien die strengeren Massnahmen nun notwendig. Ausserdem liege der Reproduktionswert noch immer bei 1.
In Zukunft sei mit einer Verdoppelung der Fälle pro Woche zu rechnen. Die Virusvariante aus Grossbritannien sei 50 bis 70 Prozent ansteckender als das bisherige Virus.
Die Schweiz habe aber gegenüber anderen Ländern einen Wissensvorsprung. Die Schweiz befinde sich derzeit in dem Stadium, in dem sich Grossbritannien im Dezember befand. Der Bundesrat wolle deshalb frühzeitig in die Entwicklung eingreifen.
Die Corona-Müdigkeit nehme zu, dessen sei sich auch der Bundesrat bewusst. Deshalb sei es wichtig, jetzt zu handeln, um den Leuten auch eine Perspektive geben zu können für den Frühling.
Bundesrat lockert Härtefallbedingungen - Geld spätestens im Februar
Mit den drastischen Verschärfungen der Corona-Massnahmen hat der Bundesrat auch neue Finanzhilfen beschlossen. Betriebe, die seit November während mindestens vierzig Tagen schliessen mussten, sollen unbürokratisch an Geld kommen - spätestens im Februar.
Die konkrete Ausgestaltung der Härtefallhilfe liegt in der Verantwortung der Kantone. Sie prüfen auch die Gesuche im Einzelfall. Heute müssen betroffene Betriebe aber strenge Kriterien erfüllen, um an Geld zu kommen. Der Bundesrat lockert die Bedingungen nun, wie er am Mittwoch mitteilte. Kurz: Geschlossene Unternehmen müssen weniger Nachweise erbringen als "normale" Härtefälle.
Unter anderem gelten Restaurants und andere Betriebe, die seit dem 1. November 2020 insgesamt während mindestens vierzig Kalendertagen behördlich geschlossen werden, neu ohne Nachweis eines Umsatzrückgangs als Härtefall. Sie müssen den Nachweis der Umsatzeinbusse von 40 Prozent nicht mehr erbringen.
Mehr Geld für mehr Betriebe
Zudem können neu auch 2021 erfolgte Umsatzrückgänge geltend gemacht werden. Sollte die Wintersaison schlecht ausfallen, fielen damit viele Tourismusunternehmen in den Berggebieten ebenfalls unter die Härtefallregelung.
Die Obergrenzen für À-fonds-perdu-Beiträge werden von 10 auf 20 Prozent des Umsatzes beziehungsweise von 500'000 auf 750'000 Franken je Unternehmen erhöht. Die Kantone können die absolute Obergrenze der Hilfe unter Bedingungen sogar auf 1,5 Million Franken erhöhen. Damit sollen Unternehmen mit hohen Fixkosten besser berücksichtigt werden können. Die Verordnungsänderung erlaube es, Härtefälle auf breiter Front zu unterstützen, schreibt der Bundesrat.
Betroffene Unternehmen sollen nun auch bald wirklich zu Geld kommen. "Mehr als die Hälfte der Kantone zahlt bereits im Januar Härtefallhilfen aus, im Februar dürften fast alle Kantone bereit sein", schreibt der Bundesrat. Die die kantonalen Härtefallprogramme stehen insgesamt rund 2,5 Milliarden Franken zur Verfügung, wovon der Bund gut drei Viertel trägt (1,9 Mrd. Franken).
Neues Kreditprogramm in Prüfung
Finanziert werden sollen die neuen Wirtschaftshilfen mit der "Bundesratsreserve" in Höhe von 750 Millionen Franken, die das Parlament im Covid-19-Gesetz vorsieht. Das Geld soll auch für die kantonalen Härtefallprogramme eingesetzt werden und damit die ersten drei Tranchen ergänzen. Über die Aufteilung auf die Kantone will er aber erst später entscheiden.
Im Hinblick auf eine mögliche dritte Corona-Welle prüft der Bundesrat zudem, ob er das Notkreditprogramm vom vergangenen Frühling reaktivieren will. Er untersucht, wie ein solches Programm auszugestalten wäre. Mit dem Covid-19-Kreditprogramm konnten Unternehmen im Frühjahr vom Bund verbürgte Darlehen von insgesamt über 17 Milliarden Franken aufnehmen.
Verschiedene Instrumente
Der Bund hat seit Ausbruch der Corona-Pandemie weitere Massnahmen beschlossen, um die wirtschaftlichen Folgen abzufedern. Die Kurzarbeitsentschädigung und der Corona-Erwerbsersatz decken je nach Branche zwischen der Hälfte und zwei Drittel der Umsatzausfälle abzüglich Vorleistungen ab.
Um den Aufschwung nach der Krise zu unterstützen, verfügt der Bund nach Meinung der Landesregierung über eine Reihe von Instrumenten, etwa arbeitsmarktliche Massnahmen oder diverse Programme zur Innovationsförderung.
Bundesrat beschliesst drastische Massnahmen gegen das Coronavirus
Ab Montag schliessen wegen des Coronavirus in der Schweiz alle Läden für Güter des nicht täglichen Gebrauchs, es gilt eine generelle Homeoffice-Pflicht, und an privaten Veranstaltungen dürfen noch maximal fünf Personen teilnehmen.
Die bisherigen Massnahmen verlängert der Bundesrat um fünf Wochen. So bleiben auch Restaurants, Kulturbetriebe, Sportanlagen und Freizeiteinrichtungen bis Ende Februar geschlossen, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte.
Offen bleiben hingegen die obligatorischen Schulen. Über allfällige Schulschliessungen sowie die Öffnung und Schliessung der Skigebiete entscheiden die Kantone. Aufgehoben wird hingegen die Regelung, dass Lebensmittelläden, Tankstellenshops und Kioske am Sonntag sowie nach 19 Uhr schliessen müssen. Offen bleiben tagsüber und an Werktagen auch Dienstleistungsbetriebe wie Coiffeursalons.
Begründet werden die nun stark verschärften schweizweiten Massnahmen insbesondere mit den neuen hochansteckenden Virusvarianten, die aus Grossbritannien und Südafrika in die Schweiz gelangten: Das Risiko der Ansteckungen sei bei den neuen Varianten nach ersten Schätzungen 50 bis 70 Prozent höher, heisst es. Was das bedeute, zeige sich in den Nachbarstaaten, wo die Fallzahlen sprunghaft angestiegen sind.
Zudem könne trotz der bisher getroffenen Massnahmen kein eindeutig abnehmender Trend festgestellt werden: Die Zahl der Ansteckungen, Hospitalisationen und Todesfälle sowie die Belastung des Gesundheitspersonals sei nach wie vor sehr hoch.
Wie im Frühling werden nun also neben den Restaurants auch die Läden wieder geschlossen. Anders als bei der ersten Welle verschärft der Bundesrat nun jedoch auch die Vorgaben für die Arbeitgeber. Dass Angestellte möglichst im Homeoffice arbeiten sollten, war bisher immer einer Empfehlung des Bundesrats, aber keine Pflicht. Ab Montag sind die Arbeitgeber verpflichtet, Homeoffice anzuordnen - wo immer möglich und mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar. Ein Anrecht auf eine Entschädigung etwa für Strom und Miete haben die Arbeitnehmenden laut Bundesrat aber nicht. Er begründet dies damit, dass es sich um eine vorübergehende Verordnung handle.
Wer noch zur Arbeit aus dem Haus geht, muss ab Montag in Innenräumen, in denen sich mehr als eine Person aufhält, immer eine Maske tragen. Ein Mindestabstand genügt nicht mehr aus, um die Maske bei der Arbeit abzunehmen. Auch hier verschärft der Bundesrat die Vorgaben deutlich.
Besonders gefährdete Personen müssen vom Arbeitgeber zudem die Möglichkeit erhalten, von zu Hause aus zu arbeiten. Ist dies nicht möglich, erfolgt eine Arbeitsdispens - unter voller Lohnzahlung, der durch den Corona-Erwerbsersatz gedeckt ist.
Verschärft hat der Bundesrat auch die Bedingungen für private Zusammenkünfte. Während sich über die Feiertage privat und im öffentlichen Raum noch zehn Personen treffen durften, sind es ab Montag noch fünf Personen. Kinder werden auch mitgezählt.
Als letzte Massnahme werden auf Wunsch der Gesundheitsdirektorenkonferenz die Bedingungen für einen Dispens der Maskenpflicht präzisiert: Wer von der Maskenpflicht befreit ist, muss ein Attest eines Arztes oder einer Psychotherapeutin erhalten. (sda)